Private Krankenversicherung |
Viele Fragen gibt es bei dem Thema was bezahlt meine Krankenkasse wenn ich an der Schweinegrippe erkranke oder mich impfen lasse? Gibt es Unterschiede zwischen einer Privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen? In diesem Beitrag sollen einige dieser Fragen geklärt werden. Schweinegrippe Impfung: Bei einer Impfung fällt generell keine Praxisgebühr an! Hier kommt es nicht darauf an wo oder wie sich versichert sind. Die Gebühr fällt definitiv nicht an. Die Kosten für die Impfung werden ebenfalls von den Krankenkassen übernommen. Schnelltest: Der Schnelltest wird ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. Auch hier ist es egal welche Art von Krankenversicherung Sie haben. Bluttest: Da der Schnelltest nur nachweisen kann, dass Sie eine Influenza haben, wollen viele Patienten einen Bluttest machen lassen. Durch den Bluttest kann dann nachgewiesen werden ob der Patient die Schweinegrippe hat oder nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Laborkosten nicht. Die Kosten für den Test betragen ca. 170.- EUR. Bei der Privaten Krankenversicherung kann es sein, dass diese Kosten getragen werden. Hier kommt es darauf an, was Sie für einen Vertrag abgeschlossen haben. Zudem ist es Verhandlungssache. Wer wissen will ob seine Private Krankenversicherung die Kosten für den Test übernimmt, der sollte sich telefonisch erkundigen. Fazit: Eigentlich gibt es keine großen Unterschiede. Ob man eine Private Krankenversicherung hat oder eine gesetzliche spielt nur bei dem Bluttest eine Rolle. Und selbst da kann es sein, dass der Patient auch bei einer PKV auf den Kosten sitzen bleibt. Positiv ist, dass generell keine Kosten durch die Impfung entstehen. |
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